Prüfungsordnung für den Schutzhund
Beim KNPV, der niederländischen Schutzhundeausbildung, ist es möglich, für verschiedene Prüfungsordnungen zu trainieren. Bei den Prüfungen kann für jede Disziplin ein Zertifikat erworben werden. Um an einer Prüfung teilzunehmen, muss man Mitglied des KNPV und eines anerkannten Vereins wie dem HSV Denekamp sein.
Basis Schutzhund (BSH)
Diese Prüfung ist eine Einstiegsprüfung zur Vorbereitung auf die anderen Prüfungsordnungen. Die Anzahl der Übungen ist begrenzt, so dass es nur eine Angriffsübung für den zukünftigen Schutzhund gibt. Sie besteht aus insgesamt 3 Übungen und weist Ähnlichkeiten mit der Prüfungsordnung Objekt auf.
Polizeihund 1 (PH1)
Dies ist die am meisten absolvierte Prüfung innerhalb des KNPV.
Die Prüfung besteht aus 3 Teilen.
Prüfung Teil 1: Zu diesen Übungen gehören das Springen über eine Hecke, einen Zaun und über eine Grube, sowie das (un)angeleinte Folgen und eine Suchübung.
Prüfung Teil 2: Diese enthält Übungen im Wasser. Der Hund muss in der Lage sein, auf Kommando durch Wasser zu schwimmen und/oder einen Gegenstand aus dem Wasser zu holen.
Prüfung Teil 3: Das sind hauptsächlich Übungen mit einem Helfer, einem sogenannten Pakwerker. Bei diesen Übungen muss der Schutzhund zeigen, dass er auf Kommando angreifen und loslassen kann, dass er eine Person oder einen Gegenstand suchen und verbellen kann, und dass er diese bewachen kann, ohne zu beißen.
Polizeihund 2 (PH2)
Diese Prüfung enthält ähnliche Übungen wie bei der PH 1, wobei die Übungen für Schutzhund und Hundeführer schwieriger werden. In der Prüfung 3 wird zum Beispiel eine Übung mit 2 Helfern/Pakwerker durchgeführt, und der Schutzhund muss zeigen das er nicht auf Kommandos anderer (hier Pakwerker) reagiert.
Objekt bewachender Hund (Obj)
Auch diese Prüfung enthält Übungen wie bei der Prüfungsordnung Polizeihund 1, aber dazu kommen noch eine Reihe anderer Übungen, wie z. B. der Angriff eines Helfers/Pakwerkers auf den Hundeführer und das Aufspüren mehrerer Objekte im Waldstück. Eine Reihe von Übungen werden praxisgerecht für Bewachungs- und Sicherheitsdienste auch an der Leine durchgeführt.
Spürhunde (SPH)
Die Prüfung für Spür- bzw. Fährtenhunde besteht aus insgesamt neun Übungen.
Die Prüfung beginnt mit der Grundausbildung Fährtenhund, danach können die Disziplinen Fährtenarbeit A und B, Sortieren A und B, Trümmersuche A und B und Flächensuche A und B absolviert werden.
Bei allen Prüfungen werden Hund und Hundeführer auch hinsichtlich des Abrufs des Hundes und der Art und Weise, wie der Hundeführer die Übungen ausführt, bewertet. Bei ausreichender Punktzahl wird ein Zertifikat oder ein Zertifikat mit Lob ausgestellt.
Eine genaue Beschreibung der verschiedenen Übungen und Prüfungsordnungen finden Sie auf der Mitgliederseite des KNPV.
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